Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die mündlichen und schriftlichen Informationen basieren auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben für deren Richtigkeit die Firma keine Haftung übernimmt.
2. Die Angebote und Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, -Vermietung und – Verpachtung sind vorbehalten.
3. Die von der Firma herausgegebenen Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der Firma. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Firma ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag etc.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Firma Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Falle des Erfolgs angefallen wäre. Sollte
kein Erwerb erfolgen sind die Unterlagen zu vernichten bzw. die Dateien zu löschen. Weiterhin wird vereinbart, dass durch den Kaufinteressent als solches, seine Gesellschaft bzw. er als Gesellschafter, welche als Käufer auftreten, beim Zustandekommen eines Kaufvertrages für die Vermittlung eines Objektes die vereinbarte Provision incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Firma zu zahlen ist.
4. Ist dem Empfänger der Informationen die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies innerhalb von 3 Werktagen (es gilt der Poststempel) unter Herkunftsangabe schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gilt der Nachweis als erbracht.
5. Unser Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, auch im Falle einer Zwangsversteigerung. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene
Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderes als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person
einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Das Zustandekommen eines Vertrages durch den Erwerb (Ersteigerung) des durch den Makler dem Interessenten nachgewiesenen Zwangsversteigerungs-Objekts wird den üblichen Vertragsbestimmungen gleichgestellt (Individualvereinbarung gem. § 652 BGB).
6. Die Provision für Objekte, die durch die Firma nachgewiesen werden, beträgt 7,14 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Gesamtkaufpreis, falls vertraglich nicht anderes vereinbart. Bei Vermietungen beträgt die Provision 2 Monats Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma zustande, so ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und der Firma zu belegen.
8. Die Firma ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
9. Die Firma hat Anspruch auf ihre Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf Erteilung einer vollständigen Vertragsabschrift auch für den Fall, dass die Firma beim Vertragsabschluss nicht anwesend war.
10. Über diese Bedingungen hinausgehende mündliche Absprachen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma wirksam.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.